Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Ju-Lein GmbH
§ 1. Bestellungen
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1.1. Die Bestellungen erfolgen in schriftlicher Form (auch per Fax oder Email ) und sind nur mit einer verbindlichen Unterschrift des Käufers rechtens.
1.2. Die Bearbeitung der Bestellungen durch Ju-Lein GmbH erfolgen anhand aktueller Preislisten und den aktuellen Lagerbeständen.
1.3. Der Bestell- bzw. Lieferwert beträgt mindestens 200,- Euro ( Nettowarenwert ).
1.4. Bei Bestellungen bzw. Lieferungen unter 200,- Euro fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,- Euro ( inklusive Versand ) zuzüglich der
Rechnungssumme an.
§ 2. Lieferkonditionen
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2.1. Die Lieferungen erfolgen zu den Konditionen "ab Lager" Fa. Ju-Lein GmbH in Bochum
Das bedeutet :
- Die Versandkosten sind der Rechnungssumme addiert.
- Das Eigentumsrecht und das Risiko in Bezug auf die Ware, wird von der Ju-Lein GmbH auf den Käufer, ab den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur übertragen.
2.2. Die Lieferzeit beträgt (in der Regel ) 3 -5 Arbeitstage.
2.3. Eine Kurierlieferung ist auch möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jegliche Kosten bezüglich so einer Lieferung, der Kunde übernimmt.
§ 3. Zahlungsbedingungen
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3.1. Das Zahlungsziel beinhaltet eine Frist von 30 Kalendertagen ohne Skonto und jegliche Art eines Abzuges
3.2. Zahlungsmöglichkeit:
- Banküberweisung
- Bankeinzug, wobei auch hier kein Skonto berechnet weil diese erst in 30 Tagen erfolgt
- Barzahlung bei Selbstabholung der Ware von dem Lager der Firma Ju-Lein GmbH
3.3. Um einen Bankeinzug zu ermöglichen, ist eine Bankeinzugsermächtigung seitens des Käufers notwendig.
Diese kann man auch in unterschriebener Form per Fax an Ju-Lein GmbH einreichen.
§ 4. Gewährleistungen
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4.1. Eine Reklamation ist nach Erhalt der Ware und innerhalb der gewöhnlichen Rügezeit von 5 Arbeitstagen möglich.
4.2. Eine Reklamation nach Ablauf der Rügezeit oder die Reklamation von Endverbrauchern darf Ju-Lein GmbH ablehnen oder ausschließlich auf Kulanzbasis
übernehmen.
§ 5. Schlussbestimmung
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5.1. Soweit diese Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Anwendung kommen, wird für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertragsverhältnis als Erfüllungsort der Sitz der Lieferanten vereinbart. Als Gerichtsstand wird für alle aus dem Vertragsverhältnis
resultierenden Streitigkeiten, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bochum bestimmt.
5.2. Sämtliche Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsverhältnis unterliegen der Schriftform.